|
Die WPCSG sieht vier Formen der Mitgliedschaft vor:
Einzelmitglied: Eine im rechtlichen Sinne natürliche Person, die Mitglied eines national oder International anerkannten Zuchtverbandes ist und dort Welsh Ponys der Sektionen A, B, C, D und/oder Partbreds züchtet, oder eine Person, die das Zuchtforum für Welsh-Ponys fördern möchte.
Jugendmitglieder: siehe zu 1., bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Familienmitglieder: Zu einem Haushalt gehörende Verwandte gerader Linie ohne Rücksicht auf Lebensalter und/oder eigener Einkommenslage, von denen mindestens eine Person in einem national oder international anerkannten Zuchtverband Welsh Ponys der Sektionen A, B, C, D und/oder Partbreds züchtet.
Mitglieder einer Zuchtgemeinschaft: Namentlicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen zum Zwecke der gemeinsamen Zucht von Welsh Ponys der Sektionen A, B, C, D und/oder Partbreds in einem national oder international anerkannten Zuchtverband.
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt unabhängig von der Form der Mitgliedschaft auf Beschluss der Jahreshauptversammlung 2009
ab 01.01.2010
40,00 € - in Worten: vierzig Euro -.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des Jahresbeitrages. In Folgejahren ist er jeweils bis zum 15.01. fällig. Gezahlt werden kann der Beitrag bar (es besteht Bringeschuld), per Überweisung auf das Konto der WPCSG oder mittels Bankeinzug bei erteilter Ermächtigung.
Stimmrecht: siehe Satzung § 12
Bankverbindung: Kreditinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg BLZ: 280 501 00 Kto.-Nr.: 903 395 32 Kontoinhaber: WPCSG E.V.
|
Zum Herunterladen im PDF-Format bitte anklicken:
Links: Antrag auf Mitgliedschaft Rechts: Einzugsermächtigung
|
|
|